Voraussetzung hierfür ist, dass landwirtschaftliche Flächen über zwei Hektar an Nichtlandwirte veräußert werden und mindestens ein aufstockungsbedürftiger und erwerbsfähiger Landwirtschaftsbetrieb gegenüber der SLS GmbH seinen Kaufwillen erklärt hat (Nacherwerber). Die SLS GmbH tritt dann zu den ursprünglich vereinbarten Vertragskonditionen an die Stelle des „Nichtlandwirt“-Käufers ein und veräußert anschließend die Flächen an den Nacherwerber.
Seit 1994 hat die SLS GmbH rund 2.630 Fälle bearbeitet, von denen über 200 Fälle mit einer Fläche von etwa 1.600 ha tatsächlich ausgeübt werden konnten. Die Nacherwerber der SLS GmbH sind im langjährigen Durchschnitt je zur Hälfte Landwirtschaftsbetriebe in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. GmbH oder Genossenschaft) und Betriebe in Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. GbR) bzw. Einzelunternehmen.
Weitere Details können der beigefügten Bilanz entnommen werden.